Startet euer Business als internationale Studierende
Viele Studierende der Hochschule Rhein-Waal möchten sich während ihres Studiums selbständig machen. Wir unterstützen alle Studierende, Alumni und Mitarbeitende aus EU- und Nicht-EU-Ländern bei ihren unternehmerischen Aktivitäten.
Studierende aus der Europäischen Union, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz können in Deutschland problemlos gründen. Internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die sich in Deutschland selbstständig machen möchten, benötigen zunächst eine Aufenthaltserlaubnis zur Selbstständigkeit.
Informationen für Nicht-EU-Studierende
Der Weg zum eigenen Unternehmen muss gut geplant sein. Internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern sollten bei einer Gründung in Deutschland folgende Regelungen beachten:
Kurz zusammengefasst
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Visum für die Selbständigkeit
Als internationale Studierende der Hochschule Rhein-Waal habt ihr lediglich eine Aufenthaltserlaubnis für euer Studium. Ihr könnt in Deutschland nur dann eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, wenn euer Visum den Vermerk "Erwebstätigkeit gestattet" enthält.
Die "Erlaubnis zur Ausübung einer Selbstständigkeit" könnt ihr bei der Ausländerbehörde beantragen.
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Selbstständigkeit und Erfolg im Studium
Bei der Beantragung des Visums für eine selbständige Tätigkeit werdet ihr um einen schriftlichen Nachweis gebeten, dass die selbständige Tätigkeit den Erfolg eures Studiums an unserer Hochschule nicht beeinträchtigen wird sowie um einen schriftlichen Businessplan.
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Selbstständigkeit nur in Teilzeit
Internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die ein Visum für eine selbständige Tätigkeit erhalten haben, dürfen nur in Teilzeit in ihrem Unternehmen arbeiten, da ihr Schwerpunkt auf dem Studium liegen sollte.
Weitere Informationen über den gesamten Prozess der Selbstständigkeit in Deutschland für internationale Studierende, Alumni und Hochschulmitarbeitende findet ihr hier:
https://www.wir-gruenden-in-deutschland.de/informationen/
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